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   BFH, 30.04.2001 - XI B 127/00   

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https://dejure.org/2001,13326
BFH, 30.04.2001 - XI B 127/00 (https://dejure.org/2001,13326)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2001 - XI B 127/00 (https://dejure.org/2001,13326)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2001 - XI B 127/00 (https://dejure.org/2001,13326)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.06.1992 - IV R 123/91

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Abgabe durch den BFH

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - XI B 127/00
    Die Verzögerung durch den internen Postaustausch kann dem FA nicht zur Last gelegt werden (vgl. ähnlich zur Revisionsfrist BFH-Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 123-124/91, BFHE 169, 132, BStBl II 1993, 125; BFH-Urteil vom 18. Dezember 1998 VI R 105/98, BFH/NV 1999, 1098).
  • BFH, 18.12.1998 - VI R 105/98

    Wiedereinsetzung; Verzögerung im Postlauf

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - XI B 127/00
    Die Verzögerung durch den internen Postaustausch kann dem FA nicht zur Last gelegt werden (vgl. ähnlich zur Revisionsfrist BFH-Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 123-124/91, BFHE 169, 132, BStBl II 1993, 125; BFH-Urteil vom 18. Dezember 1998 VI R 105/98, BFH/NV 1999, 1098).
  • BFH, 13.07.1999 - VII B 64/99

    Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - XI B 127/00
    Einer besonderen Antragstellung, Begründung oder Glaubhaftmachung bedurfte es im Streitfall nicht, denn der Wiedereinsetzungsgrund ist offenkundig (vgl. z.B. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rdnr. 58; z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 1999 VII B 64/99, BFH/NV 1999, 1633):.
  • FG Hamburg, 04.06.2002 - III 128/01

    Versäumung der Veranlagungs-Antragsfrist, unzuständiges Amt:

    bb) Ein Verschulden ist jedoch darin zu sehen, dass die Erklärung nicht nachweislich an das zuständige FA oder zumindest ein sachlich zuständiges FA gerichtet wurde, obwohl wegen des unmittelbar drohenden Fristablaufs mit einer rechtzeitigen Weiterleitung durch das unzuständige FA nicht mehr gerechnet werden konnte (im Unterschied zu dem von der Klägerin zitierten Fall des BFH-Beschlusses vom 30. April 2001 XI B 127/00, BFH/NV 2001, 1418; vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99 , Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1995, 3173 ).
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